Seit Februar 2018 liegt die Leitlinie Rechenstörung vor. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften aus Medizin, Psychologie und Pädagogik
vereinbarten nach jahrelanger und intensiver Beratung, wie die fachgerechte Diagnose und Behandlung einer Rechenstörung durchgeführt werden soll. Auch der Bundesverband für Legasthenie und
Dyskalkulie BVL war stark an dieser Arbeit beteiligt. Therapeuten, die nach den Vorgaben des BVL arbeiten, orientieren sich an den Grundsätzen der Leitlinie Rechenstörung. So können Eltern darauf
vertrauen, dass die Therapie auf Prinzipien beruht, die den Kindern wirklich helfen.
Link für interessierte Fachleute:
Dyskalkulietherapeutin nach BVL
Dyslexietherapeutin nach BVL
Psychotherapie nach HP-Gesetz
Beratung, Überprüfung und Lerntherapie
bei Rechenstörung und LRS
Dyskalkulietherapie und Legasthenietherapie zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt