Die Gesamtdauer einer Dyskalkulietherapie oder einer Legasthenietherapie lässt sich ohne Kenntnis des jeweiligen Falles nicht vorhersagen. Denn die Voraussetzungen sind bei jedem Kind anders.
Meist wird pro Woche ein Termin von 50 Minuten durchgeführt. In den Schulferien findet in der Regel keine Therapie statt, Ausnahmen sind auf Wunsch der Eltern gerne möglich.
Die meisten Eltern tragen die Therapiekosten selber. Oft können sie die Ausgaben von der Steuer absetzen. In den Ferien, wenn keine Therapie stattfindet, fallen auch keine Kosten an.
Unter Umständen bezahlt das Jugendamt eine Dyskalkulietherapie bei mir (mehr dazu weiter unten).
In bestimmten Fällen übernimmt das Jugendamt Ihres Landkreises die Kosten einer Dyskalkulietherapie als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Ich bin als Dyskalkulietherapeutin bei den Jugendämtern der folgenden Landkreise zugelassen: Stadt Landshut, Kreis Landshut, Dingolfing-Landau, Freising und Deggendorf. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für die Finanzierung gegeben sind, geht aus dem Gutachten des Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie hervor. Die wirtschaftliche Situation der Familie spielt dabei keine Rolle. Mit dem Schreiben des Facharztes können Sie beim Jugendamt Ihres Landkreises die Übernahme der Kosten beantragen.
Falls Sie in einem anderen Landkreis leben, ist im Einzelfall zu klären, ob Ihr Jugendamt für die Kosten aufkommen wird.
Wie Ärzte, Psychotherapeuten oder Lehrer stehe ich als Lerntherapeutin unter Schweigepflicht. Nur wenn Sie einverstanden sind, nehme ich Kontakt auf zu den Lehrern oder Ärzten Ihres Kindes. Falls die Therapie vom Jugendamt finanziert wird, ist immer eine Schweige-pflichtentbindung gegenüber dem Jugendamt notwendig.
Sie wollen Ihr Kind zur Dyskalkulietherapie oder Legasthenietherapie bei mir anmelden? Der erste Termin ist kostenlos. Rufen Sie an!
Dyskalkulietherapeutin nach BVL
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Dyskalkulietherapie und Legasthenietherapie zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt