Wenn Ihr Kind nachweislich an einer Rechenstörung leidet, übernimmt - unter bestimmten Umständen - das Jugendamt die Kosten einer Dyskalkulietherapie bei mir. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, stellt ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie fest oder ein spezialisierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Auch in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) können die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt werden. Die Fachleute verschaffen sich ein umfassendes Bild von der Situation Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter. Auch eine körperliche Untersuchung ist sinnvoll, ebenso die Überprüfung, ob sich Ihr Kind gut konzentrieren kann. Diese Diagnostik liefert auch für die Lerntherapie wertvolle Hinweise.
Wenn das Gutachten sagt, dass die Bedingungen des Paragraphen 35a SGB VIII erfüllt sind, können Sie beim
Jugendamt einen Antrag stellen. Die wirtschaftliche Situation der Familie spielt keine Rolle.
Ich bin zugelassen als Dyskalkulietherapeutin bei den Landkreisen Landshut, Dingolfing-Landau, Freising und der Stadt Landshut.
Sie möchten Ihr Kind zur Dyskalkulietherapie anmelden? Rufen Sie mich an, dann können wir einen kostenlosen ersten Termin vereinbaren!
Dyskalkulietherapeutin nach BVL
Dyslexietherapeutin nach BVL
Psychotherapie nach HP-Gesetz
Beratung, Überprüfung und Lerntherapie
bei Rechenstörung und LRS
Dyskalkulietherapie und Legasthenietherapie zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII über das Jugendamt