Kostenübernahme durch das Jugendamt

Wenn Ihr Kind nachweislich an einer Rechenstörung leidet, übernimmt - unter bestimmten Umständen - das Jugendamt die Kosten einer Dyskalkulietherapie bei mir. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, stellt ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie fest oder ein spezialisierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Auch in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) können die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt werden. Die Fachleute verschaffen sich ein umfassendes Bild von der Situation Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter. Auch eine körperliche Untersuchung ist sinnvoll, ebenso die Überprüfung, ob sich Ihr Kind gut konzentrieren kann. Diese Diagnostik liefert auch für die Lerntherapie wertvolle Hinweise.

 

Wenn das Gutachten sagt, dass die Bedingungen des Paragraphen 35a SGB VIII erfüllt sind, können Sie beim Jugendamt einen Antrag stellen. Die wirtschaftliche Situation der Familie spielt keine Rolle.

 

Ich bin zugelassen als Dyskalkulietherapeutin bei den Landkreisen Landshut, Dingolfing-Landau, Freising und der Stadt Landshut.  

Sie möchten Ihr Kind zur Dyskalkulietherapie anmelden? Rufen Sie mich an, dann können wir einen kostenlosen ersten Termin vereinbaren!

 

Tel. 08707 93 84 318 oder Handy               0160 98 10 20 15